Ja! Die Wirksamkeit der Taufe bleibt bestehen. Die Taufe hat ja zweierlei Bedeutung. Einerseits ist sie die Aufnahme eines Menschen in die Gemeinschaft der ChristInnen zu allen Zeiten an allen Orten, andererseits auch die Aufnahme des Menschen in die konkrete Ortsgemeinde. Und in der Taufe wird dem Menschen außerdem zugesprochen, dass er von Gott geliebt und gewollt ist. So sehr geliebt und so gewollt wie Jesus es den Menschen verkündet hat, was wir heute im Neuen Testament nachlesen können. Das ist eine gute Botschaft. Diese Botschaft bleibt unverbrüchlich bestehen.
Manchmal nehme ich Empörung wahr, dass die Zusage der Taufe auch nach dem Kirchenaustritt bestehen bleibt. Ob die Empörung der von den Kritikern zugesprochenen Wirkmacht gilt, oder im Missverständnis eines Anspruchs der Kirche ihren Grund findet weiß ich nicht. Aber klar ist, dass die Taufe im Leben ohne Kraft und Wirkung bleibt, wenn ich mir die Bedeutung nicht aneigne. Das heißt: Wer seiner Taufe keine Bedeutung beimisst, begegnet ihr mit Gleich-Gültigkeit. So macht es keinen Unterschied, ob er/sie getauft ist oder nicht. Daher ist Empörung unnötig.
Gottes Zusage in der Taufe gilt und ist mehr und stärker als eine Kirchenmitgliedschaft. Wer aber bewusst aus der Kirche austritt, wendet sich von der Ortsgemeinde und der Gemeinde aller Glaubenden zu allen Zeiten an allen Orten ab. Er sagt sich damit los von der Gemeinde derer, die sich als ChristInnen versammeln. Das gilt es zu respektieren. Das freiheitlich-Schöne, wie ich finde, ist aber, dass ein Austritt keine negativen (theologischen) Konsequenzen hat. Das Gute der Zusage der Liebe Gottes bleibt bestehen, und bei einem Wiedereintritt ist die Freude umso größer.